AGB
1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen GRAPHIC-CONSULTING, nachfolgend GCC genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von GCC in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
GCC verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. GCC verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.
3. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber unterstützt GCC bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen.
4. Leistungen Dritter
Für Leistungen in den Bereichen Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet GCC mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. GCC handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittleistungen werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.
5. Geistiges Eigentum
Alle von GCC geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von GCC. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens GCC. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von GCC geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.
6. Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von GCC einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von GCC hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
7. Gewährleistung
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche GCC zur Weiterbearbeitung dienen, geht GCC davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Daten und Unterlagen
GCC bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist GCC ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur.
9. Angebote
Das auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstangebot, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Angeboten nicht enthalten sind Autorenkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Angebote von GCC erlischt nach 30 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.
10. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
11. Freigabe zur Produktion
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit der «Freigabe zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Die «Freigabe zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt GCC keine Haftung.
12. Autorenkorrekturen
Autorenkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in dem Angebot enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorenkorrekturen behandelt. Autorenkorrekturen werden separat ausgewiesen.
13. Belege
Von allen produzierten Arbeiten sind GCC fünf Belege zu überlassen. GCC steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.
14. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle Angebote verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in EURO. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt.
15. Auftragsreduzierung oder -annulierung
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat GCC einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat GCC Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
16. Haftung
Die Haftung seitens GCC beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
17. Mängelrüge
Die von GCC erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
18. Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und GCC unterstehen deutschen Recht. Gerichtsstand ist Erlangen, Deutschland.